AGB

INHALTSVERZEICHNIS

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Artikel 3: Zahlung

Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preise

Artikel 5: Rücktrittsrecht

Artikel 5: Rücktrittsrecht

Artikel 6: Änderung des Vertrages

Artikel 7: Fertigstellung und Gefahrübergang

Artikel 8: Prüfung, Reklamationen

Artikel 9: Muster und Modelle

Artikel 10: Lieferung

Artikel 11: Höhere Gewalt

Artikel 12: Übertragung von Rechten

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Artikel 14: Haftung

Artikel 15: Verpflichtung zur Reklamation

Artikel 16: Garantien

Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Artikel 1: Begriffsbestimmungen


  1. AromaDiffusing.de, niedergelassen in 4706PT Roosendaal, Krampenloop 23 mit der KvK-Nummer 8885806 unter ED Trading, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet. MEHRWERTSTEUER-NUMMER: NL004663364B48
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
  4. Der Vertrag bezieht sich auf die Kaufvereinbarung zwischen den Parteien. 


Artikel 2: Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen


  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen
  2. Von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  3. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.


    Artikel 3: Zahlung


    1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort in der Filiale bezahlt. Bei Reservierungen wird in manchen
      Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die
      Vorauszahlung.
    1. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die
      Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
    1. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer das Inkasso einleiten. Die Kosten für die
      Einziehung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Erlasses über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
    1. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
    1. Weigert sich der Käufer, an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer mitzuwirken, so ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.


    Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preise


    1. Die Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist für die Annahme angegeben.
      Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so erlischt es.
    1. Die Lieferfristen in den Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zu Auflösung oder Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
    1. Die Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbar
    1. Der in den Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben.


    Artikel 5: Recht auf Widerruf


    1. Nach Erhalt der Bestellung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die (gesamte) Bestellung beim Verbraucher eingeht.
    1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen angefertigt werden oder nur eine kurze Haltbarkeit haben.
    1. Der Verbraucher kann ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer dieses unverzüglich nach dessen Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
    1. Während der Widerrufsfrist hat der Verbraucher das Produkt und dessen Verpackung sorgfältig zu behandeln. Er darf das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder benutzen, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und - soweit zumutbar - in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurückzusenden, und zwar nach den vom Unternehmer erteilten angemessenen und klaren Anweisungen.


    Artikel 6: Änderung des Abkommens


    1. Stellt sich bei der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu verrichtenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, so passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend an. 

    2.  

      Einigen sich die Parteien darauf, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Ausführung auswirken. Der Verkäufer teilt dies dem Käufer so schnell wie möglich mit.
    3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, informiert der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich darüber.
    4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, so hat der Verkäufer auch anzugeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt. 
    5. Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die dem Verkäufer zuzurechnen sind.

    Artikel 7: Fertigstellung und Gefahrübergang


    1. Sobald die gekaufte Sache vom Käufer in Empfang genommen wird, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über


    Artikel 8: Prüfung, Beschwerden


    1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung, auf jeden Fall aber innerhalb einer möglichst kurzen Frist, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die gelieferten Waren in Qualität und Quantität dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, oder ob sie zumindest in Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden. 
    2. Beanstandungen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden. 
    3. Wird der Beanstandung innerhalb der genannten Frist stattgegeben, so ist der Verkäufer berechtigt, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder auf die Lieferung zu verzichten und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen. 
    4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht angelastet werden. 
    5. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zum selben Vertrag gehören.
      1. Reklamationen können nicht mehr akzeptiert werden, nachdem die Ware im Betrieb des Käufers verarbeitet worden ist.


      Artikel 9: Muster und Modelle


      1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt zur Verfügung gestellt, ohne dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmen muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmen soll.
      1. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen gelten die Angabe der Fläche oder andere
        Maße und Angaben auch ohne den zu liefernden Gegenstand als lediglich indikativ zu betrachten.


      Artikel 10: Lieferung


      1. Die Lieferung erfolgt "ab Werk/Laden/Lager". Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen. 
      2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder zu dem diese Waren ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. 
      3. Verweigert der Käufer die Abnahme oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. 
      4. Wird die Ware geliefert, so ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen. 
      5. Benötigt der Verkäufer für die Erfüllung des Vertrages Informationen vom Käufer, so beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat. 
      6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist ein Richtwert. Sie stellt niemals eine Frist dar. Bei Überschreitung der Frist hat der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug zu setzen.
      7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Im Falle von Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.


        Artikel 11: Höhere Gewalt


        1. Kann der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen. 
        2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer billigerweise nicht verlangt werden kann, wie z. B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzungen, Streiks, Aussperrungen, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers. 
        3. Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrages abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, der Verkäufer hat dies zu verantworten. 
        4. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
        5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.


          Artikel 12: Übertragung von Rechten

               Die Rechte einer Vertragspartei aus diesem Abkommen können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Diese Bestimmung gilt als eine Klausel mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches.


            Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

            1. Die beim Verkäufer vorhandenen Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
            2. Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung des vereinbarten Teils einzustellen. Dies gilt als Gläubigerverzug. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht angelastet werden.
            3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

            4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police auf Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
            5. Ist die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Anzahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt worden, so steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß gezahlt hat.
            6. Im Falle der Liquidation, der Zahlungsunfähigkeit oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

            Artikel 14: Haftung


            1. Die Haftung für Schäden, die sich aus der Ausführung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall von der (den) abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) gezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung der betreffenden Versicherung.
            1. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.

            Artikel 15: Die Pflicht zur Beschwerde


            1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen an den ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Reklamationenthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, so dass der Verkäufer in der Lage ist adäquat zu reagieren.
            1. Bei einer berechtigten Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.


            Artikel 16: Garantien

            1. Wenn der Vertrag Garantien enthält, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkauften Waren dem Vertrag entsprechen, dass sie mängelfrei funktionieren und dass sie für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von ein Kalenderjahr nach Erhalt der verkauften Ware durch den Käufer. 
            2. Mit der genannten Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschaffen werden, so dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich bei einer Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann. Die Bestimmungen des vorigen Satzes gelten auch dann, wenn der Käufer von der Verletzung wusste oder durch eine Untersuchung hätte wissen können. 
            3. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder wenn sie den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist. 
            4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache, so beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie.

            Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

            1. Jeder Vertrag zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. 
            2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem AromaDiffusing.de seinen eingetragenen Sitz/Praxis/Büro hat, ist ausschließlich zuständig für Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. 
            3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
            4. Sollten sich in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
            Wenn der Käufer seine Telefonnummer bei der Bestellung angibt, stimmt er automatisch zu, SMS- und Whatsapp-Marketing zu erhalten. Als solcher erklären Sie sich damit einverstanden, wiederkehrende Textnachrichten und/oder Whatsapp-Nachrichten (für Ihre Bestellung, einschließlich Erinnerungen beim Verlassen der Kasse), SMS-Marketingangebote und Transaktionsnachrichten, einschließlich Aufforderungen zu Bewertungen von uns zu erhalten, auch wenn Ihre Handynummer auf einer von der Landes- oder Bundesregierung erstellten Call-me-not-Liste registriert ist.


            Die Häufigkeit der Nachrichten variiert. Die Zustimmung ist keine Bedingung für den Kauf. Wenn Sie den Erhalt von SMS/Whatsapp-Marketing-Nachrichten und -Benachrichtigungen abbestellen möchten, antworten Sie mit STOP auf jede von uns gesendete mobile Nachricht oder verwenden Sie den Link zur Abbestellung, den wir Ihnen in jeder unserer Nachrichten zur Verfügung stellen.

            Sie sind sich darüber im Klaren und erklären sich damit einverstanden, dass alternative Methoden zur Abmeldung, wie z. B. die Verwendung anderer Wörter oder Anfragen, nicht als angemessene Methode zur Abmeldung angesehen werden. Wir stellen den Dienst nicht in Rechnung, aber Sie sind für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Textnachrichten verantwortlich, die von Ihrem Mobilfunkanbieter erhoben werden. Es können Nachrichten- und Datentarife anfallen.

            Bei Fragen senden Sie bitte eine SMS an HELP an die Nummer, von der Sie die Nachrichten erhalten haben. Sie können uns auch unter info@aromadiffusing.de kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

            Wir haben das Recht, die von uns für den Betrieb des Dienstes verwendeten Telefonnummern oder Kurznummern jederzeit zu ändern. Sie werden in solchen Fällen benachrichtigt.

            Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Nachrichten, die Sie an eine von uns geänderte Telefonnummer oder Kurzwahlnummer senden, einschließlich aller STOP- oder HILFE-Anfragen, möglicherweise nicht empfangen werden, und wir haften nicht für die Erfüllung von Anfragen in solchen Nachrichten.
            Soweit gesetzlich zulässig, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir nicht für eine fehlgeschlagene, verzögerte oder fehlgeleitete Zustellung von Informationen, die über den Dienst gesendet werden, für Fehler in diesen Informationen und/oder für Handlungen, die Sie im Vertrauen auf die Informationen oder den Dienst vornehmen oder nicht vornehmen, verantwortlich sind.
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